Projekt Beschreibung
Unsere zuvorkommenden, freundlichen, einfühlsamen und geschulten Fahrer bringen Sie sicher zu medizinischen Einrichtungen. Egal ob ins Dialysezentrum, Krankenhaus oder die Arztpraxis. Unsere Fahrer bringen und holen Sie immer zuverlässig und pünktlich. Dabei gehen wir gerne auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein. Wir begleiten Sie auf Wunsch gerne schon ab der Wohnungstür und helfen Ihnen beim Ein- und Ausstieg.
Bei medizinisch begründeten Krankenfahrten benötigen wir nur eine Transportverordnung, die Ihnen Ihr Arzt vorab für medizinisch notwendige Taxifahrten ausstellt. Führen Sie als Krankenversicherte/r einen Schwerbehindertenausweis, dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme der Krankenfahrt durch Ihre Krankenkasse.
Die Kostenabrechnung mit den zuständigen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen wir gerne. Die meisten Versicherer übernehmen die Kosten des Transportes. Bitte klären Sie das vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Zuzahlungskosten betragen 10 % vom Fahrpreis, mindestens jedoch 5 Euro, maximal 10 Euro. Bei Serienfahrten entscheidet die Krankenkasse, für welche Fahrten der Patient zuzahlen muss. In vielen Fällen ist eine Zuzahlung für die erste und die letzte Fahrt zu leisten.

Was benötigen wir für eine Kostenübernahme?
Die Art der Leistung finden Sie unter dem Punkt 1. Hauptleistung in Ihrer Verordnung einer Krankenbeförderung.
Um die Kosten für einen Krankenfahrt verrechnen zu können, reicht uns die Verordnung einer Krankenbeförderung aus.
Die folgenden Punkte müssen angekreuzt sein:
1. Hauptleistung > A) im Krankenhaus: Krankenhausbehandlung voll- oder teilstationär
2. Beförderungsmittel: Taxi, Mietwagen
2. Beförderungsmittel > Medizinisch-fachliche Betreuung notwendig: nein
Um die Kosten für einen Krankenfahrt verrechnen zu können, reicht uns die Verordnung einer Krankenbeförderung aus.
Die folgenden Punkte müssen angekreuzt sein:
1. Hauptleistung > A) im Krankenhaus: Krankenhausbehandlung vor- oder nachstationär
2. Beförderungsmittel: Taxi, Mietwagen
2. Beförderungsmittel > Medizinisch-fachliche Betreuung notwendig: nein
Um die Kosten für einen Krankenfahrt verrechnen zu können, benötigen wir zusätzlich zur Verordnung einer Krankenbeförderung eine Bestätigung der Kostenübernahme der Krankenkasse.
Um die Kosten für einen Krankenfahrt verrechnen zu können, benötigen wir zusätzlich zur Verordnung einer Krankenbeförderung eine Bestätigung der Kostenübernahme der Krankenkasse.